In 7 Schritten zur Markenanmeldung – Tipps und Tricks

Im Rahmen unseres neuen Projekts haben wir beschlossen, den Namen als Marke zu schützen. In diesem Beitrag gehen wir darauf ein, wie man entscheidet, wann es sinnvoll ist eine Marke anzumelden und wie man dabei vorgeht. Außerdem berichten wir von unseren Schwierigkeiten und geben euch Tipps für die Anmeldung eurer Marke.

Wann ist es sinnvoll eine Marke anzumelden?

Grundsätzlich sichert der Markenschutz für einen Namen oder ein Logo die exklusiven Nutzungsrechte für den angemeldeten Raum. Das heißt Konkurrenten können die Dienstleistungen oder Produkte ihres Unternehmens nicht unter dem Markennamen anbieten. Dies ist insbesondere bei Namen/Logos relevant, die repräsentativ für ein Produkt stehen. Der Nachahmungsschutz verschafft Ihnen einen Vorteil gegenüber Konkurrenten und steigert gleichzeitig den Wert ihres Unternehmens.

Wenn man plant auf dem überregionalen Markt tätig zu sein ist es in jedem Fall ratsam eine Marke anzumelden, um sich von anderen Unternehmen abzugrenzen. Eine Markenanmeldung beugt außerdem unerfreulichen Überraschungen vor. Sollten Sie keine Marke anmelden und ein Dritter beschließt nach einigen Jahren Ihren Produkt- oder Firmennamen als Marke anzumelden, verlieren Sie das Recht an ihrem langjährigen Erkennungsmerkmal.

Wie melde ich eine Marke an?

Für die Anmeldung einer deutschen Marke ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Die Anmeldung ist postalisch, per Fax oder digital über das Portal DPMAdirektWeb möglich und kostet pro Anmeldung 300€ bzw. 290€ bei einer digitalen Anmeldung.

Nachdem wir uns entschlossen hatten eine Marke anzumelden standen wir vor der großen Frage „Wie geht das überhaupt?“. Um euch die Recherche ein bisschen zu erleichtern, haben wir die sieben Schritte zur Markenanmeldung einmal zusammengefasst.

1. Markentyp wählen

Marke ist nicht gleich Marke! Die Entscheidung welche Bestandteile des Erkennungsmerkmals man als Marke schützen möchte, ist nicht leicht.

Für kleine Unternehmen kommen meist die ersten drei Markentypen in Frage. Neben den verschiedenen Marken sollte bei handwerklich oder industriell hergestellten Produkten auch in Betracht gezogen werden einen Designschutz anzumelden. Der Designschutz legt fest und schützt, wie ein Erzeugnis aussieht. Das Aussehen bezieht sich auf Merkmale der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe.

2. Recherche

Der nächste Schritt ist eine ausführliche Recherche zu der gewünschten Marke. Bei einer reinen Wortmarke kann die Recherche jeder Laie mit Datenbanken, wie dem DPMAregister durchführen. Sobald Grafikelemente oder andere Markentypen mit einbezogen werden sollen, ist die Recherche weit aufwändiger und komplexer. Möglicherweise ist es in diesem Fall sinnvoll einen Markenrechtsanwalt hinzuzuziehen.

Die Recherche sollte folgende Fragen beantworten:

  • Gibt es bestehende Marken mit meinem Wunschnamen?
  • In welchen Bereichen sind die bestehenden Marken angemeldet?
  • Verletzte ich mit meiner Wunschmarke andere Markenrechte?

Bei den Suche nach bereits angemeldeten Marken mit dem Wunschnamen ist es wichtig auf den Aktenzustand zu achten. Der Markenschutz einiger aufgeführten Marken ist bereits abgelaufen – erkennbar an dem Status „Eintragung abgelaufen”. In diesem Fall wird die eigene Marke keine Rechte verletzen.

Sollten identische oder ähnliche Marken zu einer möglichen Markenrechtsverletzung führen, melden Sie ihre Wunschmarke nicht an, sondern lassen Sie sich von einem Markenrechtsanwalt beraten. Das DPMA prüft nicht, ob eine neu angemeldete Marke bestehende Markenrechte verletzt. Möglicherweise könnten hohe Strafzahlungen auf Sie zukommen. Wenn die Recherche erfolgreich abgeschlossen ist und sich keine Hindernisse für eine Markenanmeldung gezeigt haben, folgt der dritte Schritt: die Klassifikation der Marke.

3. Klassifikation im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis finden

Um die passenden Klassifikationen zu finden, überlegen Sie welche Waren oder Dienstleistungen mit der zukünftigen Marke verkauft werden sollen bzw. in Zusammenhang stehen. In der Grundgebühr ist die Anmeldung von drei unterschiedlichen Klassen enthalten. Jede weitere Klasse verlangsamt die Bearbeitungszeit und kostet zusätzlich 100€. Eine Kombination aus zwei oder drei Klassen ist bei vielfältigen Produktportfolios und Produkten, die aus einer Mischung aus Waren und Dienstleistungen bestehen nötig.

Es ist nur sinnvoll Klassen anzumelden, in denen Sie tatsächlich die Marke nutzen oder innerhalb der nächsten fünf Jahre nutzen werden, da andernfalls die Warenklasse der Marke wegen Nichtbenutzung aus dem Register gelöscht werden können.

Hinweis: Es genügt nicht die Klasse einzutragen. Die Anmeldeklasse muss genauer beschrieben werden und den konkreten Anwendungsbereich beinhalten.

4. Antrag ausfüllen

Nachdem Sie sich für die zutreffenden Waren- und Dienstleistungsklassen entschieden haben, können Sie den Antrag über das Online-Tool des DPMA ausfüllen und einreichen.

Tipp: Um Verständnisprobleme und Unklarheiten des Antrags zu lösen, haben uns die Ausfüllhinweise des DPMA sehr geholfen.

5. Antrag einreichen

Vor dem Absenden sorgfältig alle Angaben prüfen, da sich nach der Abgabe keine Änderungen mehr vornehmen lassen!

6. Gebühr bezahlen

Zeitnah nach dem Einreichen des Antrags sollte die Gebühr bezahlt werden! Denn erst nach erfolgter Zahlung beginnt der Bearbeitungszeitraum.

Apropos Bearbeitung – Die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer neu einzutragenden Marke liegt bei 10-12 Monaten. Können oder wollen Sie nicht so lange warten ist es möglich gegen eine Gebühr von 200€ die Bearbeitung zu beschleunigen. In diesem Fall wird die Marke (bei Mitarbeit) garantiert nach spätestens sechs Monaten eingetragen.

7. Auf Bestätigung oder Korrekturbedarf warten

Nun heißt es warten. Entweder wird die Marke nach ein paar Monaten ins Register eingetragen oder Sie erhalten eine Benachrichtigung, dass ein Korrekturbedarf vorliegt, weil beispielsweise die Klassifikation nicht mithilfe der einheitlichen Terminologien angeben wurde.

Tipps und Hinweise

Wortmarke vs. Wort-Bildmarke

Uns ist es vor der Anmeldung schwer gefallen zu entscheiden, ob wir lediglich eine Wortmarke anmelden möchten oder eine Wort-Bildmarke, deren Schutz die grafischen Elemente im Logo unserer Marke mit einbezieht. Für unsere Verwendungszwecke profitieren wir langfristig gesehen von dem Markenschutz einer Wort-Bildmarke mehr. Diese Entscheidung hat uns vor die Herausforderung gestellt schnell ein ausgefeiltes Logo vorweisen zu müssen, damit wir die Marke anmelden konnten. Worauf wir bei dem Design des Logos geachtet haben, erfahrt ihr hier.

Nach der Anmeldung geht die Arbeit weiter

Nach der Anmeldung einer Marke ist die Arbeit noch nicht vollends zu Ende. Um sicher zu gehen, dass keine Marken ins Register eingetragen werden, die Ihre Markenrechte verletzen, sollten Sie regelmäßig nach ähnlichen oder identischen Neuanmeldungen suchen, da das DPMA dies bei der Anmeldung neuer Marken nicht prüft.

Die richtige Klassifizierung finden

Die richtige Klassifizierung im sehr langen Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu finden kann sehr frustrierend sein. Wir haben uns zu Beginn an der Empfehlungsliste des DPMA orientiert und notiert welche Klassen möglicherweise in Frage kommen. Im nächsten Schritt haben wir die notierten Klassen in der Liste der Gruppentitel der einheitlichen Klassifikationsdatenbank nachgeschlagen und überprüft, ob die Untergruppen der Klassen zu unseren Produkten passen. Manche Untergruppen sind spezifische genug und umfassen die Produkte oder Dienstleistungen vollständig. Sollte der Gruppentitel noch zu weit gefasst sein kann man hervorragend einheitliche Terminologien zur Spezifikation bei TMclass mit Schlagbegriffen und der Angabe der Klasse finden.